Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Fachin & Friedrich Systems and Services KG

Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, sowie sie nicht schriftlich von der Firma Fachin & Friedrich Systems and Services (kurz FFSS) bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbedingung abzutreten. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB´s der Firma FFSS für alle Geschäfte, wenn diese bei dem Abschluss eines vorausgegangenen Geschäftes wirksam vereinbart worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma FFSS eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftliche bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Firma FFSS behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, sowie sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma FFSS zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Ist der Kunde Unternehmer gilt: Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma FFSS zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen; höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Firma FFSS ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerung berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die von der Firma FFSS nicht zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma FFSS verlassen hat. Bei Sendungen an die Firma FFSS trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma FFSS sowie wie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachname oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Firma FFSS zu leisten. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma FFSS zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtlicher Forderungen der Firma FFSS gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Firma FFSS andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Der Firma FFSS steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Die Firma FFSS ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Für das gerichtliche Mahnverfahren erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 25,- € je Antrag.

Eigentumsvorbehalt
Die Firma FFSS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er bei Verkauf hochwertiger Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Auf individuell hergestellte Komplettsysteme gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten. Der Käufer muss der Firma FFSS etwaige offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Unternehmer sind verpflichtet sämtliche Mängel unverzüglich zu Rügen und spätestens innerhalb von einer Woche ab Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma FFSS frei von Gewährleistungspflichten. Die im Rahmen der Durchführung der Mängelgewährleistung ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der Firma FFSS über.

Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma FFSS nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Firma FFSS gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbunden gesetzlichen und / oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Firma FFSS zu verweisen.

Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzlicher und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Bei Beschädigung oder Zerstörung des Gewährleistungssiegels auf der Rückseite eines PC Systems verliert der Käufer alle Gewährleistungsansprüche.

Software / Daten
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Hat der Kunde die Firma FFSS beauftragt an seinen PCs oder Peripheriegeräten, Installationen, Wartungen oder Konfigurationen vorzunehmen, hat er für eine Ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
Die Firma FFSS haftet nicht für Datenverluste. Dem Kunden ist bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anerkennung der AGB bewusst, dass Datenverluste auftreten können. Die Datensicherung kann auch von der Firma FFSS vorgenommen werden. Die Kosten für diese Datensicherung hat der Kunde zu tragen. Analog zur Sicherung ist der Kunde verpflichtet, Schäden durch mögliche Computer-Viren oder gleichartige Programme oder Makros durch regelmäßige Überprüfung, mindestens einmal wöchentlich, mit einem aktuellen Viren Such- und Beseitigungsprogramm gering zu halten.

Die Firma FFSS haftet nicht für von Viren, Trojanern oder anderer Mailware verursachte Schäden. Der Kunde stellt FFSS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma FFSS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Brakel.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.