Investitionsförderung für kmu

Digital Jetzt-Förderprogramm

 

+++ endet 12 / 2023 +++ Antragsannahme bereits gestoppt +++

 

Digital Jetzt umfasst 2 Module

Fördermodul 1:
„Investition in digitale Technologien“

Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2:
„Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter muss durch eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Weiterführende Links

BMWI Digital jetzt richtlinien

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen, gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Anträge höhere Förderquoten. Danach, ab dem 01.07.2021, gelten die ursprünglich vorgesehenen Förderquoten (Werte in Klammern).

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

In strukturschwachen Regionen (z.B. im Kreis Höxter) erhöht sich die Förderquote um 10%.

Wie ist der Digitalisierungsplan zu erstellen?

Die erforderlichen Angaben zum Digitalisierungsplan (= umfassende Beschreibung des Investitionsvorhabens) werden direkt im Online-Antragstool eingetragen.

Das Antragstool führt die Antragstellenden sicher durch die aufeinander aufbauenden Themenblöcke. Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst.

In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:

  • die Beschreibung der geplanten Investitionen;
  • die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung.

Hierbei wird der Antragsstellende durch spezifische Leitfragen unterstützt.

Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

  • Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;
  • Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);
  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens

Grundlage für eine positive Förderentscheidung ist die schlüssige Gesamtdarstellung des geplanten Investitionsvorhabens.

Tipp!

Die beiden Förderprogramme bauen aufeinander auf, d.h. ein Unternehmen kann über „go-digital“ eine geförderte Beratung erhalten und die anschließend geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden kann über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden. Die Implementierung der Soft- und Hardware kann über „Digital Jetzt“ gefördert werden, soweit sie nicht bereits Gegenstand der Förderung über das Programm „go-digital“ ist.

Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.

Wir helfen Ihnen auf dem Weg in die Digitalisierung

Fachin & Friedrich ist autorisierter „go-digital“-Berater für Modul 1 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und Modul 3 „IT-Sicherheit“.

Wir stehen Ihnen von der Förderbeantragung über den IT-Check bis hin zur Implementierung kompetent und individuell beratend zur Seite. 

Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns, Ihr Unternehmen kennenzulernen und Sie in die Zukunft der Digitalisierung zu begleiten 

Rufen Sie uns an unter 05272 . 39 0 18 – 130 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. 

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